FAQs

FAQs - Frequently Asked Questions


Häufig gestellte Fragen rund um den KGA-Baukasten mit entsprechenden Antworten

  • Warum benötigen wir Texte in Deutscher Gebärdensprache?

    Für die meisten Gehörlosen in Deutschland ist die deutsche Textsprache wie eine Fremdsprache. Laut Aussagen vom Deutschen Gehörlosen-Bund (DGB) e.V. benötigen ca. 70 % der gehörlosen Menschen in Deutschland Dolmetschende bzw. eine Übersetzung in die Deutsche Gebärdensprache (DGS).

  • Was ist die gesetzliche Grundlage?

    Seit 21. Mai 2019 gilt die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0). Sie hat zum Ziel, eine umfassend und uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationsmittel, wie Webseiten oder mobile Anwendungen, zu ermöglichen und zu gewährleisten. Dies verpflichtet öffentliche Stellen aktuell dazu, die Bestandteile ihres Webauftritts, wie beispielsweise die Erklärung zur Barrierefreiheit, für alle zugänglich zu machen. Es gibt aber viel zu wenige Gebärdensprachdolmetschende für die Erstellung von ausreichend Gebärdensprach-Videos. Mit dem KGA-Baukasten können Kommunen eigenständig ihre Inhalte in die Deutsche Gebärdensprache übersetzen. Damit ermöglicht der KGA-Baukasten mehr als die Umsetzung der minimalen Voraussetzungen der BITV 2.0. Vielmehr bietet dieser die Möglichkeit, Inhalte einfach aktuell zu halten und schrittweise auszubauen.

  • Wie ist der KGA-Baukasten entstanden?

    Im Rahmen der Digitalisierung bleibt die Frage nach digitaler Barrierefreiheit nicht lange unbeantwortet. Die BITV 2.0 sorgt für die gesetzliche Grundlage zur digitalen Teilhabe für Menschen mit Behinderung und setzt somit den Grundstein für Inklusion im Netz. Parallel dazu wurde mit dem KI-Forschungsprojekt AVASAG ein Grundstein in der Forschung für innovative Möglichkeiten zur digitalen Teilhabe gesetzt. Zeitgleich entstand ein Beteiligungsprojekt mit über 65 Kommunen, mit denen gemeinsam der KGA-Baukasten für kommunale Themen entwickelt werden konnte. Von der Software-as-a-Service (SaaS) profitieren nun alle Kommunen, die sich für die digitale Barrierefreiheit einsetzen.

    Langfristig ist das Ziel einen dynamischen Gebärdensprach-Avatar zu entwickeln, der mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) jeden Text in Gebärdensprache ausgeben kann. Die Daten, die wir mit Kommunen bei dem Auf- und Ausbau des Baukastens sammeln, machen das langfristige Ziel erst möglich.

  • Was bedeuten “KGA” und “KGA-Baukasten”?

    Die Abkürzung “KGA” steht für “Kommunaler Gebärdensprach-Avatar” und bezeichnete das dem Baukasten vorangegangene Beteiligungsprojekt. Die aus diesem Projekt entstandene Software-as-a-Service (SaaS) für Kommunen “Kommunaler Gebärdensprach-Avatar-Baukasten” wird als “KGA-Baukasten” abgekürzt.

  • Was ist der KGA-Baukasten?

    Der KGA-Baukasten ermöglicht die Erstellung von Gebärdensprach-Videos mit Avatar zur barrierefreien Ausgestaltung von kommunalen Webseiten ohne eigene Expertise in Deutscher Gebärdensprache (DGS). Dank intuitiver Bedienoberfläche lassen sich DGS-Videos der BITV 2.0 und für weitere Bürgerservices ganz einfach erstellen und sind sofort nutzbar. Wie bei YouTube lassen sich die erstellten Videos kinderleicht einbinden über das Kopieren eines Einbettungslinks (HTML-Code-Snippet mit Video-ID). Das heißt, die Video-Module im variabel nutzbaren Baukasten sind direkt einsetzbar.

  • Warum sollten wir als Kommune den KGA-Baukasten nutzen?

    Da für die meisten Gehörlosen die deutsche Textsprache wie eine Fremdsprache ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass Inhalte einfach gelesen werden können. Für ein umfassendes Verständnis von digitalen Inhalten ist die Visualisierung in Deutscher Gebärdensprache (DGS) unerlässlich. Der KGA-Baukasten ermöglicht Gehörlosen zum ersten Mal, eine große Menge an Informationen auf Internetseiten von Kommunen erfassen zu können. In enger Abstimmung mit kommunalen Vertretenden und Gehörlosen flossen und fließen Anforderungen und Wünsche in die Umsetzung ein. Die Darstellung in Deutscher Gebärdensprache mit einem Gebärdensprach-Avatar bringt uns nach und nach einer echten digitalen Teilhabe näher.

  • Wie erhält meine Kommune Zugriff auf die Inhalte für die barrierefreie Ausgestaltung?

    Die Kommunen bekommen einen Baukasten mit Inhalten, die als Gebärdensprach-Animation zur Verfügung gestellt werden und zu einem gewissen Grad variiert werden können. Nutzende dieses online verfügbaren Baukastens müssen der Deutschen Gebärdensprache nicht mächtig sein. Die Gebärdensprach-Animationen können dann per Klick auf einen Button als Video generiert werden. Dieses kann über einen Link auf unseren DSGVO-konformen Server in Ihre Seiten eingebunden werden.

  • Werden die Texte wörtlich übersetzt?

    Nein. Wie bei jeder qualitativ hochwertigen Übersetzung in eine andere Sprache, werden auch hier Texte nicht Wort für Wort übersetzt. Die Texte werden vielmehr auf ihren Inhalt überprüft und sinngemäß an die Deutsche Gebärdensprache (DGS) angepasst. Damit wird sichergestellt, dass eine gehörlose Person den Inhalt auch verstehen kann.

  • Wie funktioniert die Einbindung der Gebärdensprach-Videos in unserem kommunalen CMS?

    Die Einbindung erfolgt so einfach wie bei einem YouTube-Video. Sie erhalten für das jeweilige Avatar-Video einen HTML-Code-Snippet, mit dem Sie das Video einfach in den dafür vorgesehenen Bereich einbinden können.

  • Welche Unterschiede ergeben sich konkret durch die Einbindung des Baukasten-Systems über eine API-Schnittstelle (vs. dem Upload und der Einbindung über YouTube)?

    Der große Vorteil ist der von uns entwickelte barrierefreie Videoplayer für die Gebärdenvideos mit einzigartiger UX (User Experience: „Nutzungserlebnis“). Dieser hat spezielle, von der Gehörlosen-Community gewünschte Funktionen. Insbesondere das langsamere oder schnellere Abspielen der Videos in halber, 1,5-facher oder in doppelter Geschwindigkeit und später dann auch Untertitel sind hervorzuheben. Außerdem sind bei einer direkten Einbindung jegliche Änderungen am Video sofort verfügbar bzw. werden nach einer kleinen Verzögerung direkt in unserem Videoplayer abgespielt. Bei Download bzw. Upload muss das Video jedes Mal neu herunter- und hochgeladen werden. Bei direkter Einbindung entfällt das lästige erneute Hochladen von Videos.

  • Es ändern sich regelmäßig Inhalte auf unserer Webseite. Muss dann jedes Mal ein neues Avatar-Video dafür erstellt werden?

    Nachträgliche Änderungen sind einfach einzupflegen. Diese werden automatisch gespeichert und Sie können dann das aktuelle Video nochmals generieren. Den Link müssen Sie nicht nochmal aktualisieren, damit das Video auf Ihrer Webseite aktuell ist.

  • Wie funktioniert die Einbindung der Gebärdensprach-Videos bei externen Anbietern?

    Solange sich bei externen Anbietern problemlos YouTube-Videos einbinden lassen, wird das mit den Gebärdensprach-Videos genauso einfach funktionieren.

  • Wie gestaltet sich die Einbindung der Gebärdensprach-Videos in responsiven Webseiten?

    Die Einbindung des Videos kann mittels Parametern so angepasst werden, dass sich das Video der entsprechenden Größe automatisch anpasst.

  • Können wir die Gebärdensprach-Videos auch exportieren?

    Ja, es wird die Möglichkeit bestehen, die Gebärdensprach-Videos zu exportieren bzw. herunterzuladen.

  • Erfolgt die Ausgabe (das Rendering / Streaming) der Videos über die Webserver / Cloud von Charamel?

    Ja, das Rendering erfolgt auf unseren Servern in unserer Cloud. Die erstellten Videos sind auch dort bei Charamel gehostet und sind automatisch immer auf dem neuesten Stand. So ist gewährleistet, dass der Videoplayer immer das aktuellste Video abspielt. Der gesamte Internetverkehr wird über die Server von Charamel abgewickelt.

  • Wie sieht ein Gebärdensprach-Video mit Avatar aus?

    Sehen Sie sich diese Demo an. Im Baukasten haben Sie die Möglichkeit, einen fotorealistischen Avatar mit funktionierender Gestik, Mimik und Körpersprache einzusetzen. Solch ein fotorealistischer Avatar wird dann die Gebärden mit präziser Gestik, Mimik und Körpersprache ausführen, wie im Beispiel-Video zu Mimik und Gestik des realistischen Avatars in Gebärdensprache gesehen. Da die Synchronität von Mimik und Gestik elementar ist, haben wir den Anspruch, diese sehr genau darzustellen.

  • Gibt es nur diesen einen Avatar?

    Zum jetzigen Zeitpunkt, ja. Der aktuell eingesetzte Avatar “Livian” wird laut Ergebnissen aus Befragungen von Gehörlosen im Rahmen des Forschungsprojekts AVASAG als ansprechend, authentisch, respektvoll und natürlich wahrgenommen sowie als gut verständlich empfunden. Die Usability (Nutzbarkeit), der Spaß an der Interaktion, das Vertrauen sowie die Akzeptanz und Nutzungsbereitschaft fallen hoch aus.

  • Was ist mit Kritik am Einsatz von Gebärdensprach-Avataren?

    An national, aber vor allem international aktuell im Markt erhältlichen Lösungen mit Gebärdensprach-Avatar gibt es vielschichtige Kritik, die wir uns zu Herzen genommen haben. Dazu stehen wir im kontinuierlichen Austausch mit gehörlosen Experten und Expertinnen. Ebenso berücksichtigen wir durchgeführte Studien und Befragungen von gehörlosen Fokusgruppen. Die Rückmeldungen aus der Community geben uns hier die Richtung für die Entwicklung vor. Insbesondere der Kritik der fehlenden Mimik, einer unzureichenden Gestik und Körpersprache, aber auch der Forderung einer menschlichen bzw. fotorealistischen Anmutung haben wir uns gestellt und setzen sie im KGA-Baukasten direkt um. In dem Kontext empfehlen wir für einen umfassenderen Einblick in das Thema und seine Herausforderungen den Sendebeitrag des Bayerischen Rundfunks aus der Sendereihe „Sehen statt Hören“ - Avatare & Co, Mehr digitale Teilhabe durch Künstliche Intelligenz? vom 19.06.2021, und die Best Practice Studie der Universität Wien „Avatare für Gebärdensprache: Best Practice-Leitfaden für die Praxis“.

Share by: